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Besonderheiten bei der Solarparkplanung

Bauleitplanung und Flächennutzungsplan (12-24 Monate)

Die Bauleitplanung ist ein entscheidendes Instrument, um die räumliche Ordnung und Akzeptanz für PVFA sicherzustellen. Indem Kommunen Flächen gezielt als Sondergebiete für Solarenergie ausweisen, schaffen sie eine klare Basis für zukünftige Projekte. Dabei ist es essenziell, Transparenz über die Auswahlkriterien der Flächen zu gewährleisten, um Misstrauen zu vermeiden. Dafür eignen sich Kriterienkataloge, Beispiele werden im Werkzeug Kriterienkataloge dargestellt. 

  • Frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit:
    Die Bürgerbeteiligung sollte nicht erst bei der öffentlichen Auslegung beginnen. Informationsveranstaltungen und Workshops im Vorfeld der Planaufstellung können Ängste abbauen und die Bevölkerung aktiv in den Prozess einbinden.
  • Räumliche Gerechtigkeit:
    Um Vorwürfe einer ungleichen Flächenverteilung zu vermeiden, sollten Kommunen die betroffenen Bürger über die Abwägungsprozesse informieren und dabei sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Argumente klar darlegen. Für die Kommunikation eignen sich „Gesamträumliche Gemeindekonzepte", die in der Regel von externen Planungsbüros erarbeitet und anschließend von der Kommune beschlossen werden. Sie ermöglichen eine Steuerung der zur Verfügung stehenden Flächen. Das Landesministerium für Infrastruktur und Digitales hat dazu die Arbeitshilfe „Raumplanerische Steuerung von großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kommunen" veröffentlicht, mit deren Hilfe die Kommunen Konzepte inklusive eines entsprechenden Kriterienkatalogs für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erarbeiten können.
  • Bürgerinitiativen einbeziehen:
    Eine Kooperation mit lokalen Initiativen oder Umweltverbänden kann die Akzeptanz stärken, indem deren Fachwissen in die Planung einfließt.

Eine klare Kommunikation der Vorteile für die Gemeinde, wie zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen und regionale Wertschöpfung, schafft zudem Verständnis für die Projekte. Ein aktuelles Beispiel stellt der Energiepark Havelberg dar.

Baugenehmigungsverfahren (6-12 Monate)

Das Baugenehmigungsverfahren ist der Punkt, an dem technische, rechtliche und ökologische Kriterien überprüft werden. Eine frühzeitige Klärung dieser Aspekte minimiert spätere Konflikte.

  • Verpflichtende ökologische Ausgleichsmaßnahmen:
    Gemeinden könnten die Biodiversität stärken, indem sie zum Beispiel Blühstreifen oder Lebensräume für Kleintiere in den Projekten vorsehen. Solche Maßnahmen zeigen der Bevölkerung, dass nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern auch der Naturschutz berücksichtigt wird.
  • Rückbauverpflichtungen:
    Die Absicherung von Rückbaukosten durch Bürgschaften schafft Vertrauen in die langfristige Planungssicherheit. Bürger wissen, dass die Flächen nach Ablauf der Nutzungsdauer nicht brachliegen, sondern wiederhergestellt werden. 
  • Berücksichtigung lokaler Anliegen:
    Eine klare Integration von Anliegen der Bevölkerung, wie Blend- oder Schallschutz, stärkt das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Prozesse. 

Das Verfahren sollte transparent gestaltet werden, indem Gutachten und Prüfberichte offen kommuniziert werden, um den Eindruck von Geheimhaltung zu vermeiden. 

Besonderheiten in benachteiligten Gebieten

Die Möglichkeit, PVFA auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten zu realisieren, ist ein wichtiger Ansatzpunkt für strukturschwache Regionen. Hier können Kommunen gezielt wirtschaftliche Vorteile nutzen, um Akzeptanz zu fördern. Beispielsweise die Einheitsgemeinde Tangerhütte legt Mindestregeln für Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten fest.

  • Regionale Wertschöpfung:
    Die Vergabe von Bauaufträgen an lokale Unternehmen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region sollten Teil der Projektstrategie sein. Dies zeigt der Bevölkerung, dass die Projekte direkt der lokalen Wirtschaft zugutekommen.
  • Beteiligungsmodelle:
    Einwohner könnten durch Genossenschaften oder Bürgerfonds an den Erträgen der Anlagen beteiligt werden, was ihre Unterstützung erhöht. 
  • Transparente Kommunikation:
    Gerade in Regionen, die als „benachteiligt" gelten, ist es wichtig, der Bevölkerung die Vorteile der Projekte glaubhaft und verständlich zu vermitteln.

Privilegierung entlang von Verkehrswegen (3-6 Monate)

Die Möglichkeit, PVFA entlang von Verkehrswegen zu privilegieren, eröffnet schnelle Realisierungschancen. Gleichzeitig birgt dies Konfliktpotenzial durch Sichtbarkeit und Eingriffe in die Landschaft.

  • Landschaftliche Eingliederung:
    Eingrünungsmaßnahmen, wie Hecken und Sträucher, können den optischen Eingriff mindern. Sichtschutz reduziert zudem Blendungen für Verkehrsteilnehmer. 
  • Beteiligung von Verkehrsplanern:
    Durch eine enge Zusammenarbeit mit Verkehrs- und Landschaftsplanern lassen sich innovative Lösungen entwickeln, die Akzeptanz schaffen, etwa durch die Integration von Radwegen oder Rastplätzen in den Solarparks. 
  • Kommunikation der Standortvorteile:
    Den Bürgern sollte erklärt werden, dass diese Flächen durch ihre Nähe zur Infrastruktur besonders geeignet sind und weniger landwirtschaftliche Flächen beansprucht werden. 

Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange (6-12 Monate)

Bürgerbeteiligung ist ein Schlüsselfaktor, um Vorbehalte und Widerstände zu minimieren. Je mehr die Bevölkerung in die Entscheidungen eingebunden wird, desto größer ist die Akzeptanz.

  • Digitale Beteiligungsplattformen:
    Solche Plattformen ermöglichen es Bürgern, sich jederzeit über den Planungsfortschritt zu informieren und ihre Meinungen oder Vorschläge einzubringen. Dies schafft Transparenz und verhindert das Gefühl, außen vor gelassen zu werden. 
  • Bürgerforen und -versammlungen:
    Regelmäßige, moderierte Veranstaltungen bieten eine Plattform für offene Diskussionen. Dabei sollten auch kritische Stimmen Gehör finden, um den Eindruck von Einseitigkeit zu vermeiden.
  • Einbindung von Multiplikatoren:
    Lokale Meinungsführer, wie Vereinsvorsitzende oder engagierte Bürger, könnten als Botschafter für die Projekte fungieren, da sie in der Bevölkerung hohes Vertrauen genießen. 

Weiterführende Literatur:

Ein Leitfaden der Energieagentur Hessen (LEA) beschreibt die Bandbreite kommunaler Einflussgrößen, dabei kann die Kommune in unterschiedlichem Umfang aktiv werden mit Vorteilen, Grenzen und bestimmten Anforderungen. Beleuchtet werden Steuerungsmöglichkeiten, Planung, Genehmigung und Umsetzung von FF-PVA, verschiedene Rollen der Kommune und Praxisbeispiele. 

Die Energieagentur NRW (NRW.energy4climate) hat die rechtlichen Grundlagen der Freiflächen-PV-Steuerung Ende 2024 in einer Arbeitshilfe zusammenstellen lassen, insbesondere die Themen Kommunale Planungshoheit, Planungsrechtlichte Grundlagen für FF-PVA und die Möglichkeit der Alternativenprüfung werden dargestellt. 

Kontakt

Sabine Eling-Saalmann

Koordinatorin Servicestelle Erneuerbare Energien

Tel.: (0391) 5067-​4047
E-​Mail: eling-saalmann(at)lena-​lsa.de

Claudia Jahn

Koordinatorin Servicestelle Erneuerbare Energien

Tel.: (0391) 5067-​4046
E-​Mail: jahn(at)lena-​lsa.de