Städtebauliche Abwägungskriterien
- Maximale Anlagengröße: Einzelne Anlagen dürfen eine Größe von 15–50 ha nicht überschreiten, abhängig von der kommunalen Vorgabe.
- Gemeindeweite Begrenzung: Maximal 1–2 % der gesamten Gemeindefläche sollen für Solarenergieprojekte genutzt werden. Dies verhindert eine Überlastung der Landschaft und sorgt für eine kontrollierte Entwicklung.
- Der Bau von PV-Anlagen soll an Radwegen mit besonderer Bedeutung vermieden werden.
- Eingrünung und Sichtschutz: Anlagen müssen mit Hecken und Sträuchern eingefasst werden, um Blendwirkungen und negative visuelle Auswirkungen auf die Landschaft zu minimieren. Mindestbreite der Begrünung: 3 m.
- Vermeidung der Zersiedelung: Anlagen sollten an bestehenden Infrastrukturen wie Verkehrswegen oder Siedlungsrändern liegen. Bandartige Entwicklungen oder die Umbauung ganzer Siedlungen sind zu vermeiden.