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Städtebauliche Abwägungskriterien

Abstandsregelungen

  • Mindestabstand zu Wohnbebauung: Entsprechend § 6 Absatz 5 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, ist ein Mindestabstand von 3 m von einer Photovoltaikanlage zur Wohnbebauung einzuhalten. Hier sind unterschiedliche, kommunale Regelungen im Land Sachsen-Anhalt bekannt:

                Tangerhütte: 300 m

                Jessen: 200 m

                Leuna: 50 m

  • Festlegung der Abstandflächen zu schützenswerten Gütern (Wohnbebauung; FFH-Gebiete; …): Kalbe (Milde): 500 m vor der Ortslage

Flächengrenzen

  • Maximale Anlagengröße: Einzelne Anlagen dürfen eine Größe von 10 ha beispielsweise in Leuna nicht überschreiten.
  • Gemeindeweite Begrenzung: Maximal 1–2 % der gesamten Gemeindefläche sollen für Solarenergieprojekte genutzt werden. Dies verhindert eine Überlastung der Landschaft und sorgt für eine kontrollierte Entwicklung.
  • Der Bau von PV-Anlagen soll an Radwegen mit besonderer Bedeutung vermieden werden. 

Landschaftsintegration

  • Eingrünung und Sichtschutz: Anlagen müssen mit Hecken und Sträuchern eingefasst werden, um Blendwirkungen und negative visuelle Auswirkungen auf die Landschaft zu minimieren. Mindestbreite der Begrünung: 3 m.
  • Vermeidung der Zersiedelung: Anlagen sollten an bestehenden Infrastrukturen wie Verkehrswegen oder Siedlungsrändern liegen. Bandartige Entwicklungen oder die Umbauung ganzer Siedlungen sind zu vermeiden.

Kontakt

Sabine Eling-Saalmann

Koordinatorin Servicestelle Erneuerbare Energien

Tel.: (0391) 5067-​4047
E-​Mail: eling-saalmann(at)lena-​lsa.de

Claudia Jahn

Koordinatorin Servicestelle Erneuerbare Energien

Tel.: (0391) 5067-​4046
E-​Mail: jahn(at)lena-​lsa.de