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Städtebauliche Abwägungskriterien

Abstandsregelungen

Flächengrenzen

Landschaftsintegration

  • Eingrünung und Sichtschutz: Anlagen müssen mit Hecken und Sträuchern eingefasst werden, um Blendwirkungen und negative visuelle Auswirkungen auf die Landschaft zu minimieren. Mindestbreite der Begrünung: 3 m.
  • Vermeidung der Zersiedelung: Anlagen sollten an bestehenden Infrastrukturen wie Verkehrswegen oder Siedlungsrändern liegen. Bandartige Entwicklungen oder die Umbauung ganzer Siedlungen sind zu vermeiden.

Kontakt

Sabine Eling-Saalmann

Koordinatorin Servicestelle Erneuerbare Energien

Tel.: (0391) 5067-​4047
E-​Mail: eling-saalmann(at)lena-​lsa.de

Claudia Jahn

Koordinatorin Servicestelle Erneuerbare Energien

Tel.: (0391) 5067-​4046
E-​Mail: jahn(at)lena-​lsa.de