Planungs- und Verfahrenskriterien
Berücksichtigung gesetzlicher Anforderungen
Projekte müssen mit bestehenden raumordnerischen und planungsrechtlichen Vorgaben im Einklang stehen, insbesondere dem Baugesetzbuch (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), dem Raumordnungsgesetz (ROG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Ein landesplanerischer Abgleich ist erforderlich, wenn Vorhaben in Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft oder auf Böden mit mittleren Bodenwertzahlen geplant sind. Positive Stellungnahmen zuständiger Behörden sind vor der Genehmigung einzuholen.
Städtebauliche Sicherung
Die städtebauliche Sicherung der Projekte erfolgt über befristete Vorhaben- und Erschließungspläne. Dabei sind alle relevanten Planungs- und Erschließungskosten vom Vorhabenträger zu übernehmen. Ein Durchführungsvertrag ist vor dem Offenlagebeschluss auszuarbeiten.
Naturschutzbelange können in städtebaulichen Verträgen berücksichtigt werden, das betrifft die Durchführung des Ausgleichs, Ausgleichsmaßnahmen, Pflegemaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Vorgaben der Eingriffsregelung, sowie der Rückbau der Anlagen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Vor Genehmigung von Solarprojekten sind umfassende Bürgerbeteiligungsverfahren durchzuführen, einschließlich Informationsveranstaltungen, Stellungnahmen von Grundstückseigentümern und Pächtern sowie offener Diskussionsrunden. Dies fördert die Akzeptanz innerhalb der Gemeinde.





