Menu
menu

Technische und ökologische Kriterien

Blend- und Schallschutz

Die Vermeidung von Blendwirkungen auf Verkehrswege und Wohnbebauung ist sicherzustellen. Reflexions- und Schallgutachten sind verpflichtend.

Wassermanagement

Der Versiegelungsgrad der Anlagen darf maximal 5 % betragen. Regenwasser muss über geeignete Versickerungsmaßnahmen abgeleitet werden, um Bodenversiegelung zu minimieren.

Förderung der Biodiversität

Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, wie die Anlage von Blühstreifen oder Lebensräumen für Kleintiere, sind verpflichtend. Zur Förderung der Biodiversität können weitere Maßmahmen beitragen.
Kombinationsprojekte aus landwirtschaftlicher Nutzung und FF-PVA kann Vorrang vor reinen Freiflächenanlagen eingeräumt werden. 

Kontakt

Sabine Eling-Saalmann

Koordinatorin Servicestelle Erneuerbare Energien

Tel.: (0391) 5067-​4047
E-​Mail: eling-saalmann(at)lena-​lsa.de

Claudia Jahn

Koordinatorin Servicestelle Erneuerbare Energien

Tel.: (0391) 5067-​4046
E-​Mail: jahn(at)lena-​lsa.de