Technische und ökologische Kriterien
Blend- und Schallschutz
Die Vermeidung von Blendwirkungen auf Verkehrswege und Wohnbebauung ist sicherzustellen. Reflexions- und Schallgutachten sind verpflichtend.
Wassermanagement
Der Versiegelungsgrad der Anlagen darf maximal 5 % betragen. Regenwasser muss über geeignete Versickerungsmaßnahmen abgeleitet werden, um Bodenversiegelung zu minimieren.
Förderung der Biodiversität
Ökologische Ausgleichsmaßnahmen, wie die Anlage von Blühstreifen oder Lebensräumen für Kleintiere, sind verpflichtend. Zur Förderung der Biodiversität können weitere Maßmahmen beitragen.
Kombinationsprojekte aus landwirtschaftlicher Nutzung und FF-PVA kann Vorrang vor reinen Freiflächenanlagen eingeräumt werden.





