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Standort- und Flächennutzungskriterien

Das Landesministerium für Infrastruktur und Digitales hat eine Arbeitshilfe „Raumplanerische Steuerung von großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kommunen" veröffentlicht, mit deren Hilfe die Kommunen Konzepte inklusive eines entsprechenden Kriterienkatalogs für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erarbeiten können. Dort sind Positiv-, Negativ- und Abwägungskriterien vorgegeben. Ähnlich sind die Kriterien zur Standorteignung im Energieatlas Bayern aufgebaut, dort werden zusätzlich bei den Einzelkriterien die relevanten Gesetze und Paragraphen vermerkt. 

Positivkriterien

  • Konversionsflächen: Vorrangig sollen militärische, wirtschaftliche, verkehrliche oder wohnungsbauliche Konversionsflächen genutzt werden. Beispiele umfassen ehemalige Kasernen, Industriebrachen, stillgelegte Straßen oder Bahnanlagen.
  • Versiegelte oder beeinträchtigte Flächen: Flächen mit hohem Versiegelungsgrad oder Altlasten sollten bevorzugt genutzt werden, da sie bereits beeinträchtigt sind.
  • Agri-Photovoltaik: Landwirtschaftliche Flächen mit kombinierter Nutzung (z. B. Landwirtschaft und Solarenergie) bieten eine nachhaltige Option und werden bevorzugt behandelt.

Negativkriterien

  • Ausschluss von Schutzgebieten: Solarenergieanlagen sind in Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Biosphärenreservaten oder Hochwasserschutzflächen unzulässig. Diese Gebiete haben Vorrang vor baulicher Nutzung.
  • Landwirtschaftlich hochwertige Böden: Flächen mit hohen Bodenwertzahlen sollten möglichst ausgeschlossen werden. Eine Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich, etwa entlang von Verkehrswegen.

Kontakt

Sabine Eling-Saalmann

Koordinatorin Servicestelle Erneuerbare Energien

Tel.: (0391) 5067-​4047
E-​Mail: eling-saalmann(at)lena-​lsa.de

Claudia Jahn

Koordinatorin Servicestelle Erneuerbare Energien

Tel.: (0391) 5067-​4046
E-​Mail: jahn(at)lena-​lsa.de