Standort- und Flächennutzungskriterien
Das Landesministerium für Infrastruktur und Digitales hat eine Arbeitshilfe „Raumplanerische Steuerung von großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kommunen" veröffentlicht, mit deren Hilfe die Kommunen Konzepte inklusive eines entsprechenden Kriterienkatalogs für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erarbeiten können. Dort sind Positiv-, Negativ- und Abwägungskriterien vorgegeben. Ähnlich sind die Kriterien zur Standorteignung im Energieatlas Bayern aufgebaut, dort werden zusätzlich bei den Einzelkriterien die relevanten Gesetze und Paragraphen vermerkt.
Positivkriterien
- Konversionsflächen: Vorrangig sollen militärische, wirtschaftliche, verkehrliche oder wohnungsbauliche Konversionsflächen genutzt werden. Beispiele umfassen ehemalige Kasernen, Industriebrachen, stillgelegte Straßen oder Bahnanlagen.
- Versiegelte oder beeinträchtigte Flächen: Flächen mit hohem Versiegelungsgrad oder Altlasten sollten bevorzugt genutzt werden, da sie bereits beeinträchtigt sind.
- Agri-Photovoltaik: Landwirtschaftliche Flächen mit kombinierter Nutzung (z. B. Landwirtschaft und Solarenergie) bieten eine nachhaltige Option und werden bevorzugt behandelt.5
Negativkriterien
- Ausschluss von Schutzgebieten: Solarenergieanlagen sind in Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten, Biosphärenreservaten oder Hochwasserschutzflächen unzulässig. Diese Gebiete haben Vorrang vor baulicher Nutzung.
- Landwirtschaftlich hochwertige Böden: Flächen mit hohen Bodenwertzahlen sollten möglichst ausgeschlossen werden. Eine Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen möglich, etwa entlang von Verkehrswegen.





