Bürgerenergiegenossenschaften
Eine Bürgerenergiegenossenschaft ist eine gemeinschaftliche Organisation, in der sich Bürger zusammenschließen, um gemeinsam in erneuerbare Energieprojekte wie Solar-, Wind- oder Biomasseanlagen zu investieren und diese zu betreiben. Ziel ist es, die lokale Energieerzeugung zu fördern, wirtschaftliche Vorteile direkt an die beteiligten Bürger weiterzugeben und die regionale Wertschöpfung zu erhöhen.
Bürgerenergiegenossenschaften ermöglichen es den Mitgliedern, demokratisch über Energieprojekte zu entscheiden, nachhaltige Energienutzung zu unterstützen und aktiv zur Energiewende beizutragen. Sie eignet sich auch dort, wo es gute natürliche Ressourcen für erneuerbare Energien gibt, wie beispielsweise ausreichende Sonneneinstrahlung oder Wind.
Außerdem bietet sie eine attraktive Lösung, wenn Bürger Einfluss auf ihre Energieversorgung haben und von den ökonomischen Vorteilen profitieren möchten, anstatt sie ausschließlich großen Energieunternehmen zu überlassen.1
Bei Fragen zur Gründung einer Bürgerenergiegesellschaft und zum Landesnetzwerk Bürgerenergie Sachsen-Anhalt nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Einen Überblick über Praxisbeispiele bietet außerdem die Deutsche Informationsplattform Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften des DGRV (Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.). Außerdem finden Sie auf der Plattform Vorlagen (Satzungsgenerator, GenoPlan, Genossenschaftstest, ...) und Rechner (HeizCheck, Ertragsrechner, CO2-Rechner, ...).
Im Landkreis Steinfurt fand eine Abschätzung der Zusatzeinnahmen für die Region durch die Umsetzung eines Bürgerwindparks statt. Demnach können bis zu 50 % der Einnahmen vor Ort erzielt werden, die andere Hälfte umfasst im Wesentlichen die Kosten der Windkraftanlagen. Bei extern projektierten Windparks verbleiben lediglich etwa 8 % der Wertschöpfung vor Ort.
1 Bauwens, T., Gotchev, B., & Holstenkamp, L. (2016). What drives the development of community energy in Europe? The case of wind power cooperatives. Energy Research & Social Science, 13, 136-147.





