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Transformation des Energiesektors - Baustein Wärmewende

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) versteht sich als Energieleitplanung für das gesamte Gemeindegebiet. Als strategisches Planungsinstrument dient sie einer nachhaltigen, integrierten Entwicklung und kann maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Importunabhängigkeit beitragen. Städte und Gemeinden können auf dieser Basis einen eigenen Fahrplan für eine klimaneutrale Wärmeversorgung erarbeiten, der optimal zu den Bedingungen vor Ort passt. Zugleich sollen Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit bei Entscheidungen über die zukünftige Wärmeversorgung erhalten.

Die kommunale Wärmeplanung in Sachsen-Anhalt

Die Herausforderung - Warum brauchen wir eine Wärmewende?

Die Wärmewende ist ein wesentlicher Baustein der Gestaltung einer klimafreundlichen Zukunft. Neben Strom und Verkehr hat der Wärmesektor mit ca. 59 % den höchsten Endenergieverbrauch in Deutschland (Angaben des Umweltbundesamtes für 2021).  Der Anteil der erneuerbaren Energien für die Wärme und Kälte steigt zwar stetig, lag aber in 2022 nur bei 18,2 %. Daher zielt die Wärmewende als Bestandteil der Energiewende darauf ab, erstens den Energieverbrauch zu senken und zweitens die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Das Klimaschutzgesetz gibt vor, bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht zu haben.

Der gesetzliche Rahmen – Was wird konkret vorgegeben?

Um dieses Ziel zu erreichen, trat zum 01.01.2024 das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) in Kraft. Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohner Wärmepläne erstellt werden.

In Sachsen-Anhalt existiert noch kein Landesgesetz zur Umsetzung der Wärmeplanung. Dies wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich erst 2025 in Kraft treten. Es ist davon auszugehen, dass auch in Sachsen-Anhalt die Kommunen bei der Umsetzung der Wärmewende als planungsverantwortliche Stelle festgelegt werden.

Die Erarbeitung - Was ist Inhalt der kommunalen Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess. Ziel der strategischen Planung ist es zu identifizieren, inwieweit zukünftige Wärmebedarfe durch vor Ort verfügbare und nachhaltige Wärmequellen gedeckt werden können. Der vorliegende Wärmeplan bildet anschließend die Grundlage für weitere, technische Detailplanungen zur Wärmeversorgung, die auf Quartiersebene durchgeführt werden. Durch die frühzeitige und zielgerichtete Vorplanung einer kommunalen Wärmeplanung lassen sich Fehlinvestitionen vermeiden.

Im Wesentlichen gliedert sich die Planerstellung in folgende Komponenten:

  1. Bestandsanalyse: Sammlung relevanter Daten zum heutigen und zukünftigen Wärmebedarf/-verbrauch der Gebäude, der vorhandenen Energieinfrastrukturen und nachhaltiger Wärmequellen
  2. Potenzialanalyse: Ermittlung der Potenziale erneuerbarer Wärmequellen, Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz
  3. Zielszenarien: Auswertung der Analysen und Ableitung von Szenarien für eine mögliche Wärmeversorgung unter Beachtung weiterer Parameter (Wirtschaftlichkeit, technische Machbarkeit etc.)
  4. Wärmewendestrategie: Auswahl des geeigneten Szenarios und Erarbeitung eines Maßnahmenkatalog zur Umsetzung

Die Vorlage der Wärmepläne markiert nicht das Ende, sondern den Übergang zur entscheidenden Phase: Die Umsetzung. Der Aus- und Umbau zu klimafreundlichen Wärmenetzen erfordert detaillierte Planungen und im Anschluss erhebliche Investitionen zur Realisierung. Durch die Ausweisung von Eignungsgebieten und der Ableitung von Maßnahmen kann Planungssicherheit für Investitionen geschaffen werden. Das gilt für bestehende Versorgungsunternehmen, aber auch für neu zu gründende Unternehmungen im Wärmesektor, wie Bürgerenergiegenossenschaften oder kommunale Energieunternehmen.

Zusammenhang zum GEG - Welche Relevanz hat die KWP für den Einbau von Heizungen?

Eng verzahnt ist das WPG mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG, auch bekannt als „Heizungsgesetz“), welches ebenso am 01.01.2024 in Kraft trat. Gemeinsam mit dem WPG soll es dazu führen, dass deutlich weniger fossile Energie aus Öl, Kohle oder Erdgas zum Heizen und Kühlen von Gebäuden genutzt wird. Das GEG gilt für den Einbau neuer Heizungen. Dabei wird unterschieden in Neubau und - Bestandsgebäude. Fristen und Vorgaben für Bestandsgebäude gelten erst, wenn kommunale Wärmepläne mit konkreten Gebietsausweisungen vorliegen.  Das GEG regelt den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen hin zu erneuerbaren Energieformen.

Wie kann die LENA unterstützen?

Das WPG regelt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland die grundsätzlichen Inhalte, Schwerpunkte und Durchführungsbedingungen der kommunalen Wärmeplanung. Auch regelt es die Auskunftspflicht und Bereitstellung von Geo- und Statistikdaten, um die Wärmeplanung fundiert durchführen zu können. Für Kommunen, Energieversorger und weitere Akteure entstehen bei der Wärmeplanung mitunter hohe Aufwände für die Datensammlung und -verarbeitung. Im Sinne einer Verringerung der volkswirtschaftlichen Transaktionskosten und des Zeitbedarfs für die KWP wurde von der LENA eine Studie in Auftrag gegeben, die eine landesweit anwendbare Methodik zur Erhebung der Grundlagendaten in Sachsen-Anhalt eruiert hat.

Neben einer Gegenüberstellung der Anforderungen an die KWP aus der Kommunalrichtlinie und dem Wärmeplanungsgesetz, werden die Datenbedarfe für die Bestands- und Potenzialanalyse detailliert erläutert und visualisiert. Im beigefügten Anhang A der Studie sind alle verfügbaren Daten in einer Datentabelle aufgelistet. Anhang B enthält Kurz-Formulare, die eine Hilfestellung bei der Datenanfrage aller benötigten, jedoch nicht frei verfügbaren Daten bieten.

Studie "Datenbereitstellung für die Kommunale Wärmeplanung in Sachsen-Anhalt" (Download)

Ansprechpartner

Sibylle Paetow

Leiterin Fachbereich Öffentlicher Sektor

Tel.: (0391) 5067-4036
E-Mail: paetow(at)lena-lsa.de

Katja Peters

Mitarbeiterin Fachbereich Öffentlicher Sektor

Tel.: (0391) 5067 4037
E-Mail: peters(at)lena-lsa.de

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