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Veränderungen in der Förderkulisse der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) ab 21.7.2026

Die bisherigen Konditionen zum Heizungstausch sowie zu den Einzelmaßnahmen der BEG sind vom 9. bis 20. Juli 2026 ausgesetzt und werden ab 21. Juli 2026 mit teilweise neuen Konditionen fortgeführt. (0 + 1)

Die Bundesregierung hat am 08. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Die bisherige Grundstruktur und die Zuständigkeiten bleiben erhalten: die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für die (Zuschuss)Förderung beim Heizungstausch zuständig und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Einzelmaßnahmen.

In der Folge passen die KfW und das BAFA die Förderung für den Heizungstausch, die Heizungsoptimierung sowie für die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden an. Die neuen Förderbedingungen gelten ab Dienstag, 21. Juli 2026. Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. Für Investitionsvorhaben, für die am/bis zum 8. Juli 2026 noch keine gültige „Bestätigung zum Antrag“ (KfW) bzw. „Technische Projektbeschreibung“ (TPB) vorlag, gelten künftig die neuen Förderbedingungen (2).

Bereits durch die KfW oder das BAFA zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Umstellungsphase und ist somit eine Stichtagsregelung bis zum 20.07.2026. Bei der KfW muss der Antrag bis 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr eingegangen sein, beim BAFA bis 20. Juli 2026 um 23:59 Uhr (0).

Noch in Prüfung befindliche Anträge sagt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte „(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag“ [(g)BzA] vorliegt und die geltenden Förderbedingungen eingehalten sind.

Werden bereits bestehende (g)BzA oder „Technische Projektbeschreibungen“ (TPB) in der Umstellungsphase nicht für die Beantragung der Förderung genutzt, so kann mit diesen ab dem 21. Juli 2026 die Förderung nach den dann geltenden, neuen Bedingungen beantragt werden.

Die Erstellung neuer (g)BzA ist während der am 09. Juli 2026 beginnenden Umstellungsphase bis zum Start der neuen Förderbedingungen in den KfW-Produkten 422, 458, 459 sowie 522 sowie bei den Förderungen Wohneigentum für Familien – Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266) nicht mehr möglich. Auch die Erstellung neuer TPB beim BAFA ist bis 20. Juli 2026 nicht möglich.

Eine detailliertere Übersichtsdarstellung zur neuen Gebäudeförderung (BEG) mit Erläuterungen zu den gleichbleibenden Eckpunkten sowie den sich verändernden Konditionen findet sich unter (0).

Was bleibt gleich?

  • Grundstruktur und Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen KfW und BAFA
  • thematische Aufteilung von Zuschussförderung und Kreditfinanzierung
  • eine Grundförderung bei Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen (Gebäudehülle) für alle Antragstellergruppen; bei den BEG-Einzelmaßnahmen gibt es 15% Zuschuss, für die Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung 50% Zuschuss
  • förderfähige Heizungssysteme (4)
  • steuerliche Absetzbarkeit gem. § 35c EstG als Alternative zu Zuschüssen bzw. zinsverbilligten öffentlichen Darlehen bei selbstgenutztem Wohneigentum bis max. 40.000 Euro über 3 Jahre unter den Voraussetzungen eines Mindestalters des Gebäudes von 10 Jahren, der Ausführung durch ein Fachunternehmen sowie des Vorliegens entspr. Bescheinigungen.

Was ändert sich bei der Heizungsförderung?

  • stärkere Berücksichtigung der Einkommenssituation, d.h. Staffelung des Einkommensbonus in 3 Stufen in Abhängigkeit vom zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE):
    bis 30.000 €uro zvE 40% Bonus
    ab 30.000 Euro – 40.000 Euro zvE 30% Bonus
    ab 40.000 Euro – 50.000 Euro zvE 10% Bonus
  • Unterstützung für Familien mit mind. einem minderjährigen Kind im Haushalt (Meldebescheinigung erforderlich): einmalige Reduzierung des zvE um 10.000 Euro
  • Degression der förderfähigen Ausgaben, d.h. schrittweises Absenken ab 21. Juli 2026 um 2.000 Euro und dann halbjährlich um 750 Euro beginnend am 1. Februar 2027; das heißt: 30% Grundförderung beim Heizungstausch bei gleichzeitiger Absenkung der förderfähigen Ausgaben auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, auf jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, auf jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
  • Reduzierung des Klimageschwindigkeitsbonus auf 16% (statt bisher 20%) mit anschließender Degression alle sechs Monate um jeweils 4%-Punkte, d.h. Auslaufen dieses Bonus ab Mitte 2028
  • Anreize für mehr Kosteneffizienz bei der Installation von Heizungen (Details noch nicht bekannt)
  • neuer Bonus „Made with Europe“ ab 1. Quartal 2027 für Wärmepumpen
  • Emissionsminderungszuschlag bei Biomasse entfällt.

Was ändert sich bei den weiteren Effizienzmaßnahmen?

  • Degression bei Mehrfamilienhäusern, d.h. schrittweises Absenken der förderfähigen Ausgaben in Abhängigkeit der Anzahl der Wohnungen analog der Degression beim Heizungstausch
  • Anheben des förderfähigen Mindestinvestitionsvolumens zum Erhalt des iSFP-Bonus (individueller Sanierungsfahrplan) auf 30.000 Euro, iSFP-Bonus iHv 5% nur für den Investitionsanteil oberhalb von 30.000 €uro
  • Bonus (in noch unbekannter Höhe) für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Worst Performing Buildings (WPB), also Wohn- oder Nichtwohngebäuden, die zu den 25% schlechtesten Gebäuden in Deutschland gehören (5)

Was ändert sich bei der Effizienzhaus-Förderung?

  • Bonus iHv 5% für die EE-Klasse der Effizienzhäuser entfällt bei gleichzeitiger
  • Anhebung der förderfähigen Ausgaben für die Grundstufe auf 150.000 Euro/Wohneinheit
  • generelle Absenkung der Tilgungszuschüsse um 10% für jede Effizienzhaus-Stufe, auch für Kommunen
  • Streichung der Tilgungszuschüsse für die Effizienzhaus-Klassen 85 EE und 70 EE
  • Spielräume für Zinsverbilligungen sollen möglichst genutzt werden
  • Ausweitung des Bonus für serielles Sanieren, gleichzeitig greift er iHv 5% auch bei der Effizienzhaus-Stufe 70 EE; desweiteren Anheben der Kumulierungsgrenze mit dem WPB-Bonus auf 25%.

Diese Übersicht dient Vorab-Informationszwecken, rechtlich verbindlich sind allein die noch nicht veröffentlichten Förderrichtlinien. Schauen Sie sich die neuen Fördermodalitäten im Hinblick auf Ihre individuelle Situation bitte genau an, ggf. unter Beteiligung eines Energieeffizienzexperten oder Ihres Heizungsfachbetriebes.

Quellen und weiterführende Links

(0) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Sozialer, effizienter und fokussierter: Die neue Gebäudeförderung (BEG)

(1) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ)

(2) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

(3) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

(4) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Wärmeerzeuger-Portal (WEP)

(5) Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Worst Performing Building (WPB) – die neue Gebäudekategorie

(6) Institut für Weiterbildung und Projektentwicklung: Anschauliche Zusammenfassung

 

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