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Häufig gestellte Fragen zum Kommunalen Energiemanagement

Was bringt Kommunales Energiemanagement konkret an Kosten und für das Klima?

Mit organisatorischen und geringinvestiven Maßnahmen können 10-20 % Energiekosten gespart werden. Das entspricht grob hochgerechnet bei einer Stadt mit 30.000 Einwohnern bis zu 150.000 Euro im Jahr. Natürlich fallen dafür gewisse Kosten an – zum Beispiel eine Teil-Stelle für den Energiebeauftragten. Aber nach der Anlaufphase, wenn das System etabliert ist, zahlt sich die Einsparung trotzdem aus.

Muss für einen Energiebeauftragten eine Vollzeitstelle eingeplant werden?

Im Grunde gilt das für alle Kommunen. Bei Städten ab 50.000 Einwohnern kann der Aufgabenbereich schon eine ganze Vollzeitstelle füllen. Bei einer kleinen Gemeinde braucht es meist keine volle Stelle für einen Energiebeauftragten, da reicht ein bestimmtes Zeitkontingent eines bestehenden Mitarbeiters. Oder man schließt sich mit Nachbargemeinden zusammen und beschäftigt einen interkommunalen Energiebeauftragten. Die Idee des interkommunalen Energiebeauftragten wird bereits seit geraumer Zeit in Sachsen-Anhalt diskutiert.

Wie profitieren die Kommunen neben Kosteneinsparungen und Klimaschutz?

Es beschleunigt und erleichtert spätere Prozesse, zum Beispiel bei Sanierung und Neubau. Denn je genauer die Kommune ihre Bestandsgebäude kennt, desto bessere Grundlagen hat sie – allein bei der Bereitstellung von nötigen Unterlagen nimmt man sich mittelfristig viel Arbeit ab. 

Besteht eine Pflicht zur Einführung eines Kommunalen Energiemanagements?

Aktuell besteht für Kommunen keine Verpflichtung für die Einführung eines Energiemanagements. Nach Inkraftreten des Energieeffizienzgesetz (EnEfG) sind jedoch öffentliche Stellen im Sinne von Behörden, Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, jährlich 2 Prozent ihrer Endenergie einzusparen. Das Kommunale Energiemanagement ist für diese verpflichteten Stellen ein geeignetes Mittel, um diese Einspareffekte zu erzielen und kontinuierlich zu monitoren und nachzuweisen.

Wo finden Kommunen Hilfe?

Bei der LENA beraten wir Kommunen aus Sachsen-Anhalt direkt und persönlich, wie sie vorgehen sollen.

Ihre Ansprechpartner:

Sibylle Paetow, Fachbereichsleiterin Öffentlicher Sektor
Tel.: (0391) 5067-4036
E-Mail: paetow(at)lena-lsa.de

Hannes Rapp, Mitarbeiter Fachbereich Öffentlicher Sektor
Tel.: (0391) 5067-4038
E-Mail: rapp(at)lena-lsa.de

Katja Peters, Mitarbeiterin Fachbereich Öffentlicher Sektor
Tel.: (0391) 5067-4037
E-Mail: peters(at)lena-lsa.de

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Ansprechpartner

Sibylle Paetow

Leiterin Fachbereich Öffentlicher Sektor

Tel.: (0391) 5067-4036
E-Mail: paetow(at)lena-lsa.de

Hannes Rapp

Mitarbeiter Fachbereich Öffentlicher Sektor

Tel.: (0391) 5067 4038
E-Mail: rapp(at)lena-lsa.de

Katja Peters

Mitarbeiterin Fachbereich Öffentlicher Sektor

Tel.: (0391) 5067 4037
E-Mail: peters(at)lena-lsa.de

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