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Balkonkraftwerke: Die Energie der Sonne clever nutzen!

Balkonkraftwerke (auch „Mini-PV-Anlage“ genannt) sind kompakte Photovoltaik-Anlagen, die speziell für die einfache Montage an Balkon, auf der Terrasse oder an der Fassade konzipiert wurden. Ihr Zweck ist es, Sonnenenergie direkt vor Ort in Haushaltsstrom umzuwandeln und so den eigenen Stromverbrauch zu reduzieren. Sie ermöglichen Privathaushalten und vor allem Mieterinnen und Mietern mit geringem finanziellen Aufwand teil der Energiewende zu werden und etwas für das Klima und den eigenen Geldbeutel zu tun.

Hier haben wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Balkonkraftwerk“ beantwortet:

1. Was genau ist ein Balkonkraftwerk und wie funktioniert es?

Ein Balkonkraftwerk ist keine Photovoltaik-Anlage, sondern ein Steckersolargerät. Es besteht aus Solarmodulen, einem Wechselrichter, der aus dem erzeugten Gleichstrom Wechselstrom macht, einer Anschlussleitung und eben einem Stecker zur Verbindung des Gerätes mit dem Endstromkreis, also dem Stromkreis, wo der erzeugte Sonnenstrom eingespeist werden soll.

2. Welche maximale Leistung darf mein Balkonkraftwerk besitzen?

Die theoretische Gesamtleistung der Solarmodule darf maximal bei 2.000 Watt liegen und die Ausgangsleitung am Wechselrichter, also die, die über den Stecker ins heimische Stromnetz einspeist wird, darf maximal 800 Watt betragen. Der Stromzähler zu Hause läuft dann langsamer, weil weniger Strom aus dem Netz bezogen wird.

3. Welche Förderung kann ich in Sachsen‑Anhalt in Anspruch nehmen?

Ein spezielles Bundes- oder Landesprogramm zur Förderung von Balkonkraftwerken gibt es leider nicht. Dennoch gilt seit 1. Januar 2023 für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp ein Mehrwertsteuersatz von 0%.  Auf der Rechnung gleicht der Netto- dem Bruttobetrag. Eine separate Beantragung ist also nicht erforderlich.

4. Wie viel Strom kann ich mit einem Balkonkraftwerk erzeugen?

Ein 800 W-System erzeugt in Sachsen‑Anhalt je nach Ausrichtung und Verschattung im Mittel etwa 700–800 kWh pro Jahr. Wichtig ist jedoch, dass der Strom auch dann genutzt wird, wenn er erzeugt wird, denn ohne Speicher und Verbrauch würde dieser sonst einfach im Netz verschwinden. Je besser der Verbrauch an der Erzeugung ausrichtet wird, beispielsweise indem die Waschmaschine per Timer auf die Mittagszeit gestellt wird, umso besser.

Die HTW Berlin stellt hierfür unter anderem hilfreiche Tools zur Verfügung, z.B. den Stecker-Solar-Simulator.

5. Für wen eignen sich Balkonkraftwerke am ehesten?

Balkonkraftwerke lohnen sich besonders für Mieterinnen und Mieter mit geeignetem Balkon, aber auch für Eigenheimbesitzer, die ein Balkonkraftwerk auf dem Garagendach, dem Carport oder im Garten aufstellen möchten. Ebenso können Kleingärtner von Balkonkraftwerken profitieren; sollte kein Stromanschluss im Kleingarten vorhanden sein, funktioniert eine Insellösung mit Kleinspeicher.

6. Welche Genehmigungen sind für den Betrieb nötig?

Seit letztem Jahr müssen Balkonkraftwerke lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online angemeldet werden. Die jeweilgen Netzbetreiber erhalten die Informationen aus diesem Register automatisch und wissen so, wo Balkonkraftwerke laufen. Mieter sollten im Vorfeld auf ihren Vermieter zugehen und klären, ob ein Balkonkraftwerk angebracht werden darf, haben jedoch auch einen rechtlichen Anspruch darauf.

7. Was sollte ich bei der Installation beachten?

Da Balkonkraftwerke außen montiert werden, ist eine ordentliche und sichere Befestigung Pflicht, damit die Module auch Wind und Sturm aushalten: Ein handelsübliches Glas-Solarmodul kann bis zu 25 Kilogramm wiegen, die der Untergrund und die genutzte Halterung/Verankerung auch problemlos tragen können muss.

Weiterhin sollten die Solarmodule natürlich so ausgerichtet sein, dass sie möglichst viel Sonne im Tagesverlauf abbekommen. Außerdem können ein oder zwei Reinigungen im Jahresverlauf nicht schaden, denn auch verschmutzte und verstaubte Module erzeugen schon spürbar weniger Strom.

8. Benötige ich eine separate Versicherung?

Sollte ein Solarmodul wegen nicht ordnungsgemäßer Befestigung abstürzen, greift in der Regel die eigene Haftpflichtversicherung. Zudem sollten Balkonkraftwerke bei der eigenen Hausratversicherung gemeldet werden. Generell empfiehlt es sich, beide Versicherungen zu prüfen und bei Bedarf um das Balkonkraftwerk zu ergänzen.

9. Ich habe bereits eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Kann ich dennoch ein Balkonkraftwerk nutzen?

Bei Balkonkraftwerken handelt es sich, technisch gesehen, eher um ein Haushaltsgerät, das Strom erzeugt. Entsprechend werden sie getrennt von „regulären“ Photovoltaikanlagen betrachtet und können parallel genutzt werden. Es wird allerdings nur der Anteil des eingespeisten Stroms vergütet, der dem Verhältnis der Leistung der PV-Dachanlage zur gesamten installierten Leistung entspricht. Die Einspeisemenge, die dem Steckersolar-Gerät zugeordnet wird, wird nicht vergütet.

10. Ist die Kombination mit einem Speicher sinnvoll?

Batteriespeicher zur Nutzung mit einem Balkonkraftwerk sind zwar am Markt erhältlich und können vereinzelt auch Sinn ergeben, beispielsweise in einer Gartenanlage ohne Stromanschluss. Aus finanzieller Sicht hingegen ist davon jedoch abzuraten: Wichtiger ist es, seine eigenen Verbräuche an der Stromproduktion auszurichten. Dann bleibt kaum noch Strom zum Speichern übrig.

11. Woran sind sichere Balkonkraftwerke zu erkennen?

Um Privathaushalte zu unterstützen, hat die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) hierzu einen Sicherheitsstandard entwickelt: DGS 0001:2023-01

Freigegebene Geräte werden mit einem passenden Logo hervorgehoben.
Parallel wird an einer Produktnorm für Balkonkraftwerke gearbeitet, die die sichere Auswahl für Sie weiter vereinfachen soll.

12. Benötige ich einen neuen Stromzähler?

Die Installation und Meldung eines Balkonkraftwerkes beim Marktstammdatenregister kann mitunter dazu führen, dass Ihr Netzbetreiber einen neuen Zähler bei Ihnen installiert. Für Sie fallen jedoch keine weiteren Kosten an.

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Ansprechpartner

Ulrike Nestmann

Leiterin Fachbereich Verbraucher

Tel.: (0391) 5067-​4041
E-​Mail: nestmann(at)lena-​lsa.de

Robert Koch

Mitarbeiter Fachbereich Verbraucher

Tel.: (0391) 5067-​4035
E-​Mail: koch(at)lena-​lsa.de