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Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Förderprogramme als Katalysator der Wirtschaft

Landeseigene Anreizprogramme und Fördermaßnahmen sind wichtige Bausteine zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Hebung von Energieeinsparpotenzialen. Die aktuellen Förderprogramme in den Themenbereichen Energieeffizienztechnologien und Erneuerbare Energien werden durch uns unterstützt bzw. kommuniziert. Auf den Seiten des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Investitionsbank Sachsen-Anhalt sind weitere Informationen zu den Förderprogrammen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt zu finden. 

Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE

Land Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen mit bis zu 50 Prozent Zuschuss

Energieeffizienz als Wettbewerbsvorteil nutzen, ökologisch handeln, die Energiewende meistern: Das Land und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) setzen mit dem Förderprogramm Sachsen-Anhalt ENERGIE einen starken Anreiz zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen in Unternehmen. Kern des Programms sind Investitionen zur Energieeinsparung in allen relevanten Unternehmensbereichen wie beispielsweise der Ersatz von ineffizienten Anlagen und Aggregaten oder die energetische Optimierung von Prozessen und Systemen. Diese können durch Investitionen in erneuerbare Energien und Speichertechnologien ergänzt werden.

Antragsunterlagen, Richtlinien und Merkblätter finden Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Förderung von Energieberatungen im Mittelstand

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt qualifizierte und unabhängige Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), um Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren.

Gefördert werden Energieberatungen zu wirtschaftlich sinnvollen Energieeffizienzpotenzialen in den Bereichen Gebäude, Betriebsablauf oder industrielle oder gewerbliche Anlagen sowie eine sich anschließende Umsetzungsbegleitung.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 EUR 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, maximal jedoch 8.000 EUR, für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 EUR 80% der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, maximal jedoch 1.200 EUR.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß der KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Weitere Informationen zum Förderprogramm des BMWi finden Sie hier.

 

Ansprechpartner

Thomas Micka

Leiter Fachbereich Wirtschaft

Tel.: (0391) 5067-4034
E-Mail: micka(at)lena-lsa.de