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Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Energieaudit für Nicht-KMU aller Branchen: Verpflichtung ist Chance!

Alle Nicht-KMU sind auf Grundlage des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) bereits seit 2015 verpflichtet ein Energieaudit nachzuweisen. Nach vier Jahren, somit im Jahr 2019, ist das Energieaudit zu wiederholen.

Führen Sie deshalb rechtzeitig Ihr Folgeaudit durch, denn auf Nachfrage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen Sie den Auditbericht vorlegen können.

Das BAFA hat hierzu ein Merkblatt und einen Leitfaden veröffentlicht. Die Fragen:

·         Wer ist betroffen?

·         Wie komme ich der Audit-Pflicht nach?

werden leicht verständlich beantwortet.

Leitfaden "Energieaudit" (1,8 MB) des BAFA

Merkblatt "Energieaudit" (0,9 MB) des BAFA

 

Energieauditoren-Suche

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unterstützt Sie bei Ihrer Suche nach Energieauditoren. Auf der Internetseite der BAFA können Sie in Ihrem Umkreis nach Beratern suchen.

Alternativ können Sie dazu den Energieatlas der LENA verwenden.

Ansprechpartner

Thomas Micka

Leiter Fachbereich Wirtschaft

Tel.: (0391) 5067-4034
E-Mail: micka(at)lena-lsa.de

René Bertram

Mitarbeiter Fachbereich Wirtschaft

Tel.: (0391) 5067-4039
E-Mail: bertram(at)lena-lsa.de