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BEG – die neue Bundesförderung für effiziente Wohn- und Nichtwohngebäude

Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist es, verstärkte Anreize für Investitionen in zertifizierte Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Diese neue Richtlinie führt erstmals Energieeffizienz und erneuerbare Energien unter einem Dach mit einer höheren Förderung für Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien sowie einer erleichterten Antragstellung zusammen. Sämtliche Förderangebote können darüber hinaus mit nur einem Antrag bei nur einer einzelnen Institution beantragt werden.

Zu den drei Richtlinien

  • BEG-Wohngebäude (BEG-WG),
  • BEG-Nichtwohngebäude (BEG-NWG) sowie
  • BEG-Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

zusammengefasst, bündeln die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die ehemaligen Förderprogramme für energetische Sanierungen - darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) - sowie für energieoptimierte Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Mit der Richtlinie BEG-WG werden sowohl Neubauten als auch (Komplett-)Sanierungen von Wohngebäuden zu einer KfW-Effizienzhausstufe mit Zuschüssen sowie zinsgünstigen Krediten gefördert. Ergänzung finden diese Stufen durch die "EE-Klasse", die einen Erneuerbare-Energien-Anteil an Wärme- und Kältebedarf von mind. 55% fordert, sowie die NH-Klasse, für die ein zusätzliches Nachhaltigkeitszertifikat erforderlich ist. Beide Klassen gehen mit höheren Fördersätzen einher, können jedoch nicht miteinander kombiniert werden. Selbiges gilt im Rahmen der BEG-NWG auch für Nichtwohngebäude.

Unter dem Kürzel BEG-EM fallen Maßnahmen, die durch das BAFA in Form von Zuschüssen von bis zu 50% der förderfähigen Kosten gefördert werden. Darunter fallen ausschließlich Einzelmaßnahmen

  • an der Gebäudehülle,
  • an der Anlagentechnik,
  • an Anlagen zur Wärmeerzeugung,
  • zur Heizungsoptimierung sowie
  • zur Fachplanung und Baubegleitung.

Im Folgenden die wichtigsten Änderungen im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

  • Jeder Fördertatbestand ist als Zuschuss oder Kredit förderbar.
  • Bei Neubau und Sanierungen werden EE-Klassen (z. B. "Effizienzhaus 55 EE") für den Einsatz Erneuerbarer Energien eingeführt und sind mit verbesserten Fördersätzen verbunden.
  • Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten als NH-Klassen (z. B. "Effizienzhaus 55 NH") ebenfalls eine erhöhte Förderung.
  • Bei der Sanierung wird die Effizienzhausstufe "EH 40" neu eingeführt und die Stufe "EH 115" nicht mehr gefördert.
  • Einzel-Maßnahmen und Komplettsanierungen erhalten auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplan einen iSFP-Bonus von 5%.
  • Wer Erneuerbare nach einer Gesamtsanierung nutzt, erhält weitere 5% Förderung.
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden jetzt auch eigenständig gefördert.
  • Baubegleitungen werden mit 50% bis zu 5.000 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus bzw. bis zu 20.000 Euro pro Mehrfamilienhaus gefördert.

Weiterführende links:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): "Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" 

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): "Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung"

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Ansprechpartner

Ulrike Nestmann

Leiterin Fachbereich Verbraucher

Tel.: (0391) 5067-​4041
E-​Mail: nestmann(at)lena-​lsa.de

Robert Koch

Mitarbeiter Fachbereich Verbraucher

Tel.: (0391) 5067-​4035
E-​Mail: koch(at)lena-​lsa.de