Die Bundesregierung hat am 08. Juli 2026 die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Die bisherige Grundstruktur und die Zuständigkeiten bleiben erhalten: die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für die (Zuschuss)Förderung beim Heizungstausch zuständig und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Einzelmaßnahmen.
In der Folge passen die KfW und das BAFA die Förderung für den Heizungstausch, die Heizungsoptimierung sowie für die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden an. Die neuen Förderbedingungen gelten ab Dienstag, 21. Juli 2026. Vom 9. bis 20. Juli 2026 kommt es zu einer Umstellungsphase, um notwendige technische Anpassungen bei KfW und BAFA vorzunehmen. Für Investitionsvorhaben, für die am/bis zum 8. Juli 2026 noch keine gültige „Bestätigung zum Antrag“ (KfW) bzw. „Technische Projektbeschreibung“ (TPB) vorlag, gelten künftig die neuen Förderbedingungen (2).
Bereits durch die KfW oder das BAFA zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen. Diese Regelung gilt bis zum Ende der Umstellungsphase und ist somit eine Stichtagsregelung bis zum 20.07.2026. Bei der KfW muss der Antrag bis 20. Juli 2026 um 20:00 Uhr eingegangen sein, beim BAFA bis 20. Juli 2026 um 23:59 Uhr (0).
Noch in Prüfung befindliche Anträge sagt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte „(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag“ [(g)BzA] vorliegt und die geltenden Förderbedingungen eingehalten sind.
Werden bereits bestehende (g)BzA oder „Technische Projektbeschreibungen“ (TPB) in der Umstellungsphase nicht für die Beantragung der Förderung genutzt, so kann mit diesen ab dem 21. Juli 2026 die Förderung nach den dann geltenden, neuen Bedingungen beantragt werden.
Die Erstellung neuer (g)BzA ist während der am 09. Juli 2026 beginnenden Umstellungsphase bis zum Start der neuen Förderbedingungen in den KfW-Produkten 422, 458, 459 sowie 522 sowie bei den Förderungen Wohneigentum für Familien – Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266) nicht mehr möglich. Auch die Erstellung neuer TPB beim BAFA ist bis 20. Juli 2026 nicht möglich.
