Nachhaltige Stromversorgung durch klare Qualitätskriterien
Ziel der Subarbeitsgruppe war es, Kriterien für die Beschaffung von nachhaltigem Strom zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass der eingesetzte Ökostrom tatsächlich einen Beitrag zur deutschen Energiewende leistet und langfristig den Verzicht auf fossile Energieträger unterstützt.
Hierzu wurden verschiedene Publikationen ausgewertet sowie bestehende Labels und Zertifizierungssysteme analysiert. Der Austausch und die Abstimmung erfolgten in Zusammenarbeit mit dem Amt für Immobilien- und Baumanagement (AIB).
Im Rahmen zukünftiger Markterkundungen wird angestrebt, weitere Nachhaltigkeitskriterien in die Stromversorgungsverträge für die Landesliegenschaften zu integrieren.
Die in der Subarbeitsgruppe erarbeitete Nachhaltigkeitskriterien für Ökostrom können auf Anfrage herausgegeben werden.
Darstellung:
- Entwicklung von Qualitätskriterien für nachhaltigen Ökostrom
- Sicherstellung des Beitrags zur Deutschen Energiewende
- Orientierungshilfe für Vergabeverfahren
Mehrwert:
Rechtssichere und nachhaltige Beschaffung von erneuerbarem Strom sowie eine verbesserte Vergleichbarkeit von Angeboten. Zudem wird sichergestellt, dass Beschaffungsentscheidungen gezielt zur Energiewende beitragen und nicht lediglich formale Ökostromkriterien erfüllen.
