Die Förderung gilt sowohl für rein elektrische Fahrzeuge als auch für Plug-in-Hybride, die nach dem 5. November 2019 zugelassen wurden – also auch rückwirkend. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Listenpreis des Fahrzeugs.
Neben der Erhöhung des Zuschusses wurde auch das Antragsverfahren vereinfacht.
Die Förderung kann hier beantragt werden: lsaurl.de/WdqK