Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 zwei Energieeinspar-Verordnungen gebilligt. Bereits ab heute (1. September 2022) treten kurzfristig wirksame Maßnahmen in Kraft. Auch kommunale Gebietskörperschaften stehen in der Pflicht, die Forderungen der Verordnung zu erfüllen. Trotz des Handlungsdrucks ist überlegtes und systematisches Handeln gefragt. Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) bietet den Kommunen im Land hierfür Hilfe und Unterstützung an.
Einsparungen von 10 bis 20 Prozent durch Kommunales Energiemanagement
Die direkteste Möglichkeit, Energie und Kosten zu sparen, ist das Kommunale Energiemanagement. Ziel des Kommunalen Energiemanagements ist die effiziente Bewirtschaftung der kommunalen Gebäude und Anlagen. Durch die Umsetzung organisatorischer und geringinvestiver Maßnahmen ist es möglich, Einsparungen in Höhe von 10 bis 20 Prozent zu erzielen. In der Praxis zeigt sich, dass die Heizungsanlagen vor Ort noch viel zu häufig nicht optimal eingestellt sind. Dies kann dazu führen, dass Räume unnötigerweise am Wochenende oder in der Ferienzeit beheizt werden. Darüber hinaus werden oftmals höhere als die eigentlich notwendigen Temperaturen festgestellt. Diese Reserven lassen sich ohne Investitionen sofort erschließen.
Ein konsequentes Energiemanagement ist die Voraussetzung, um die Absenkung von Soll-Temperaturen, die Begrenzung von Zeiten für die Bereitstellung von Warmwasser, die Beschränkung von Betriebszeiten der Straßenbeleuchtung oder ähnliche Maßnahmen überhaupt organisieren zu können.
Unter www.komems.de bietet die LENA Kommunen seit längerer Zeit das kostenfreie Online-Werkzeug "Kom.EMS" für die Einführung und Verstetigung eines Energiemanagements zur effizienten Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften an. Dort müssen die einzelnen Punkte nicht zwangsläufig chronologisch abgearbeitet werden.
Um Kommunen in der aktuellen Situation zu unterstützen, stellt die LENA sofort nutzbare Hilfsmittel zur Verfügung. So sind unter www.lena.sachsen-anhalt.de ein verkürzter Maßnahmenplan zur Versorgungssicherheit in Form einer Checkliste sowie eine Zusammenstellung von weiterführenden Optimierungsmaßnahmen zu finden.
Mittelfristig sollte Kom.EMS in allen Kommunen vollständig eingeführt und verstetigt werden. Das Online-Portal wird aktuell in acht weiteren Bundesländern genutzt und hat sich mittlerweile zum bundesweiten Standard für Kommunales Energiemanagement entwickelt.
Kostenfreie Schulungen für Hausmeister der öffentlichen Verwaltung
Bei der Einführung des Kommunalen Energiemanagements und der Umsetzung nicht- bzw. geringinvestiver Maßnahmen spielen Hausmeisterinnen und Hausmeister eine wichtige Rolle. Sie sind erste Ansprechpartner, wenn es um die Bedienung, Einstellung und Kontrolle der Versorgungsanlagen der Gebäude und damit um die effiziente Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften sowie um die Sensibilisierung der Menschen geht, die die Gebäude nutzen. Die LENA bietet deshalb ab Mitte September 2022 in ganz Sachsen-Anhalt wieder kostenfreie Schulungen für Hausmeister der öffentlichen Verwaltung im Bereich Energiemanagement an.
Messgeräteverleih zum Aufdecken von Einsparpotentialen
Einsparpotentiale können darüber hinaus auch mithilfe verschiedener Messgeräte aufgespürt werden. Als kostenfreier Service verleiht die Landesenergieagentur mehrere Messkoffer mit je drei Messgeräten an interessierte Kommunen. Technische Einstellungen können damit überprüft und optimiert werden.
Beratung und Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln
Längerfristig gesehen, bedarf es auch investiver Maßnahmen, um zusätzliche Effizienzreserven zu erschließen und den Umstieg auf nachhaltige Energieträger zu schaffen. Hierzu sind planerische Ansätze sowohl auf der kommunalen Ebene insgesamt, aber auch auf Quartiersebene und für einzelne Gebäude notwendig. Kommunen können hierfür umfangreiche Förderungen in Anspruch nehmen.
In den regelmäßig stattfindenden "Kommunalsprechstunden" der LENA, einem Online-Veranstaltungsformat, werden die Förderoptionen vorgestellt und mit den Teilnehmenden diskutiert. Mit ihrem kostenfreien Antragsservice unterstützt die Landesenergieagentur Kommunen darüber hinaus auch direkt bei der Beantragung dieser Fördermittel.
Bei Interesse an den Unterstützungsangeboten der LENA kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern telefonisch unter 0391 5067 40-0 oder per E-Mail an lena@lena-lsa.de.