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Gestaltung der Wärmewende hat hohe Priorität im Land

Landesenergieagentur unterstützt Kommunen bei der Kommunalen Wärmeplanung

Fernwärmenetz, Gebäudesanierung, Abwärmenutzung - nur einige der Themen, die bei der Wärmeplanung eine wichtige Rolle spielen. Bisher ist die Erarbeitung einer Kommunalen Wärme­planung (KWP) in Sachsen-Anhalt eine freiwillige Aufgabe für die Kommunen. Dabei bekommen sie vielfältige Unterstützung durch die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA). Über das Ange­bot des kostenfreien Antragsservice konnte die LENA im vergangenen Jahr über 50 Kommunen bei der Beantragung von Fördermitteln des Bundes erfolgreich unterstützen. Neben der etablier­ten Netzwerk­arbeit und der Beratung zu kommunalen Themen hat die LENA in 2024 zudem zwei neue Formate geschaffen: den „Runden Tisch Kommunale Wärmeplanung“ und die „Kollegiale Beratung“.

Gemeinsam mit dem Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt ist Anfang des Jahres der „Runde Tisch Kommunale Wärmeplanung“ entstanden. Vertreten sind Institutionen des Landes, berufsständische Verbände, Vereine sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Ziel des Runden Tisches ist es, die Gestaltung der Rahmenbedingun­gen auf Landesebene zu begleiten und wichtige Impulse zu setzen, sodass die Kommunen die anstehenden Aufgaben erfolgreich bewältigen können.

„Das Thema der Wärmeplanung ist sehr komplex und viele Akteure mit unterschiedlichen Interes­sen sind beteiligt. Um die einzelnen Sichtweisen zu berücksichtigen und in den Austausch zu treten oder auch gemeinsam Lösungsvorschläge für bestehende Fragen zu erarbeiten, dafür wurde der Runde Tisch etabliert“, erläutert Marko Mühlstein, Geschäftsführer der LENA.

Der Runde Tisch Kommunale Wärmeplanung tagte zum ersten Mal am 18. Januar 2024 und seitdem im etwa sechs- bis achtwöchigem Rhythmus.

Ganz konkret ist die Wärmeplanung schon für die Kommunen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben. Da es sich bei der KWP um ein neues Planungsinstrument handelt, ergeben sich im laufenden Prozess häufig vielfältige Fragen, die geklärt werden sollten, um die Planung erfolg­reich gestalten zu können. Um die Kommunen prozessbegleitend zu unterstützen, bietet die LENA mit dem Format der „Kollegialen Beratung“ die Möglichkeit zum regelmäßigen Austausch an. Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kommunen werden die jeweils aktuellen Probleme vorgestellt und mögliche Lösungsansätze diskutiert. Dazu gehören z.B. die Erfassung von Daten zur Darstellung von Wärmebedarfen, die Beteiligung von Akteuren oder die technischen Möglichkeiten zukünftiger Wärmeversorgung.

Die erste Veranstaltung fand am 23. April 2024 online statt. Da das Austauschformat insgesamt als zielführend und hilfreich bewertet wurde, ist fortan ein mindestens vierteljährliches Treffen geplant. Das nächste soll am 11. Juli 2024 stattfinden.

Über die kommunale Wärmeplanung

Die Kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument zur Umstellung der Wärmeversor­gungsstruktur auf erneuerbare Energien. Jede Kommune entwickelt im kommunalen Wärmeplan ihren Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung, der die jeweilige Situation vor Ort bestmög­lich berücksichtigt. Dabei wird er auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadt­entwicklung.

Gesetzliche Grundlage ist das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das WPG verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohner Wärmepläne erstellt werden. Für Sachsen-Anhalt bedeutet das konkret, dass die Städte Magdeburg und Halle (Saale) die Wärmeplanung als erstes abgeschlossen haben müssen; alle anderen Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Laut WPG müssen die einzelnen Bundesländer eigene Regelungen verabschie­den. Das Landesgesetz befindet sich im Erarbeitungsprozess und wird voraussichtlich 2025 in Kraft treten.

Ergänzende Information zu den Rahmenbedingungen der Kommunalen Wärmeplanung sind auf den Internetseiten der Landesenergieagentur unter www.lena.sachsen-anhalt.de oder dem Kurzlink lsaurl.de/cHzHnG zu finden.