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Verpflichtendes Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Alle Nicht-KMU sind auf Grundlage des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) bereits seit 2015 verpflichtet ein Energieaudit nachzuweisen. Nach vier Jahren, somit im Jahr 2019, ist das Energieaudit zu wiederholen.

Führen Sie deshalb rechtzeitig Ihr Folgeaudit durch, denn auf Nachfrage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen Sie den Auditbericht vorlegen können.

Das BAFA hat hierzu ein Merkblatt und einen Leitfaden veröffentlicht.

Die Fragen:

  • Wer ist betroffen?
  • Wie komme ich der Audit-Pflicht nach?

werden leicht verständlich beantwortet.

Das Merkblatt Energieaudit (1 MB) des BAFA zum Download

Der Leitfaden Energieaudit (2 MB) des BAFA zum Download

Ansprechpartner

Anja Hochmuth

Mitarbeiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH
Olvenstedter Str. 66
39108 Magdeburg

Tel.: (0391) 5067-4045
E-Mail: hochmuth(at)lena-lsa.de

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