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Verpflichtendes Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Alle Nicht-KMU sind auf Grundlage des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) bereits seit 2015 verpflichtet ein Energieaudit nachzuweisen. Nach vier Jahren, somit im Jahr 2019, ist das Energieaudit zu wiederholen.
Führen Sie deshalb rechtzeitig Ihr Folgeaudit durch, denn auf Nachfrage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) müssen Sie den Auditbericht vorlegen können.
Das BAFA hat hierzu ein Merkblatt und einen Leitfaden veröffentlicht.
Die Fragen:
- Wer ist betroffen?
- Wie komme ich der Audit-Pflicht nach?
werden leicht verständlich beantwortet.