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13. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" erstmals digital!

LENA stellt anwaltliche Stellungnahme zur Nutzung von Erneuerbaren Energien in Kommunen vor

Rund 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfolgten am 17. März 2021 mit großer Spannung den Vortrag von Rechtsanwalt Christoph Engel, Kanzlei Schweizer Legal. Im Mittelpunkt der Ausführungen stand die Frage, ob und wie Kommunen im Land Erneuerbare Energien stärker selbst nutzen können. Grundlage dafür bildete eine von der LENA in Auftrag gegebene anwaltliche Stellungnahme. Inwieweit lassen sich Dachflächenpotentiale der kommunalen Liegenschaften für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen und der damit erzeugte Strom beispielsweise im eigenen Rathaus verbrauchen?

Die für die Teilnehmenden vermutlich wichtigste Frage konnte der Experte gleich zu Beginn beantworten: "Ja, Kommunen können im eigenen Umfeld Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen und nutzen. Lediglich Projekte, die die reine Einspeisung von Strom zum Ziel haben und bei denen kein direkter Bezug zur örtlichen Gemeinschaft hergestellt wird, sind laut Kommunalverfassung nicht zulässig". Die Rechtsprechung setzt demnach voraus, dass zumindest in untergeordnetem Umfang auch eine Versorgung von Abnehmern innerhalb der Gemeinde stattfindet.

Ob es sich bei der Umsetzung von EE-Projekten um eine wirtschaftliche Betätigung handelt, müsse laut Engel im Einzelfall geprüft werden. Bei einer Verpachtung von Dachflächen oder der Ausstattung der Schule sei dies beispielsweise nicht der Fall. Hingegen wäre der Betrieb eines Solarparks zur Erwirtschaftung von Einnahmen eine wirtschaftliche Betätigung.

Zur Finanzierung von EE-Projekten erlaubt das kommunale Haushaltsrecht grundsätzlich die Aufnahme von Krediten oder kreditähnlichen Rechtsgeschäften. Letztere kommen insbesondere in Form von Contracting oder langfristigen Leasing-Geschäften in Betracht. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist laut Christoph Engel in jedem Fall die Wirtschaftlichkeit des Projektes.

Darüber hinaus betonte der Rechtsanwalt, dass Erlöse aus Erneuerbaren Energien als nicht-steuerliche Einnahmen des kommunalen Haushalts grundsätzlich keine negativen Auswirkungen auf die Zuweisungen des Landes an die Kommune im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs verursachen. Diese seien nämlich keine Einnahme für die Kommune, sondern reduzieren lediglich die laufenden Kosten für die Bewirtschaftung der Liegenschaft.

Auf die konkrete Frage, welche Projekte für Kommunen am unkompliziertesten zu realisieren seien, nannte der Anwalt die Nutzung von PV-Dachanlagen auf eigenen Liegenschaften zum ausschließlichen Eigenverbrauch als bewährte Lösung.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Die wichtigsten Ergebnisse aus der Stellungnahme und den anschließenden Fragen der Teilnehmenden stehen hier als kompakte Zusammenfassung zum Download zur Verfügung. Individuelle Anfragen zu diesem und weiteren kommunalen Themen nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gern entgegen. 

Hintergrund:

Kommunen stehen vor wachsenden Herausforderungen in den Bereichen Klima und Energie und besitzen oft ungenutzte Potenziale für die effiziente Bewirtschaftung der eigenen Liegenschaften. Mit dem Ausschöpfen verfügbarer Potenziale können Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten und gleichzeitig ihre Kosten im Energieeinkauf senken. Der Einsatz und die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Versorgung der kommunalen Liegenschaften ist hierfür ein geeignetes Mittel. Jedoch gelten für Kommunen besondere juristische Fragestellungen, die einerseits Unsicherheit erzeugen und andererseits Hürden bei der Umsetzung darstellen.

Um diese Hürden abzubauen, hat die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) bereits 2020 eine renommierte Kanzlei beauftragt, zur eindeutigen Klärung dieser Fragestellungen beizutragen. Die Ergebnisse wurden nun im Rahmen des erstmals online stattfindenden 13. Treffen des Landesnetzwerks "Energie & Kommune" am 17. März 2021 vorgestellt.

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Ansprechpartner

Sibylle Paetow

Leiterin Fachbereich Öffentlicher Sektor

Tel.: (0391) 5067-4036
E-Mail: paetow(at)lena-lsa.de

Hannes Rapp

Mitarbeiter Fachbereich Öffentlicher Sektor

Tel.: (0391) 5067 4038
E-Mail: rapp(at)lena-lsa.de

Katja Peters

Mitarbeiterin Fachbereich Öffentlicher Sektor

Tel.: (0391) 5067 4037
E-Mail: peters(at)lena-lsa.de