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Privathaushalte können Härtefallhilfen ab 4. Mai beantragen

Haushalte in Sachsen-Anhalt, die mit Heizöl, Kohle oder Holzpellets – also nicht leitungsgebundenen Energieträgern – heizen und im Jahr 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können ab dem 4. Mai Härtefallhilfen des Bundes beantragen. Die Antragsplattform ist dann hier zu erreichen.

Voraussetzung für die Härtefallhilfe ist, dass der gezahlte Preis für diese Energieträger beim Kauf zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 (Lieferdatum) mehr als doppelt so hoch war wie der Durchschnittspreis 2021. In diesem Fall erhält man 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt, sofern er mindestens 100 Euro beträgt; maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt.

Bereits jetzt steht unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ ein Online-Rechner zur Verfügung, über den sich vorab unverbindlich prüfen lässt, ob ein Hilfeanspruch besteht. Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Für Sachsen-Anhalt stehen 48 Millionen Euro zur Verfügung; die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

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