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Pri­vat­haus­hal­te kön­nen Här­te­fall­hil­fen ab 4. Mai be­an­tra­gen

Haus­hal­te in Sachsen-​Anhalt, die mit Heiz­öl, Kohle oder Holz­pel­lets – also nicht lei­tungs­ge­bun­de­nen En­er­gie­trä­gern – hei­zen und im Jahr 2022 von be­son­ders star­ken Preis­stei­ge­run­gen be­trof­fen waren, kön­nen ab dem 4. Mai Här­te­fall­hil­fen des Bun­des be­an­tra­gen. Die An­trags­platt­form ist dann hier zu er­rei­chen.

Vor­aus­set­zung für die Här­te­fall­hil­fe ist, dass der ge­zahl­te Preis für diese En­er­gie­trä­ger beim Kauf zwi­schen 1. Ja­nu­ar und 1. De­zem­ber 2022 (Lie­fer­da­tum) mehr als dop­pelt so hoch war wie der Durch­schnitts­preis 2021. In die­sem Fall er­hält man 80 Pro­zent des Be­trags, der über den dop­pel­ten Kos­ten liegt, so­fern er min­des­tens 100 Euro be­trägt; ma­xi­mal wer­den 2.000 Euro aus­ge­zahlt.

Be­reits jetzt steht unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-​rechner/ ein Online-​Rechner zur Ver­fü­gung, über den sich vorab un­ver­bind­lich prü­fen lässt, ob ein Hil­fe­an­spruch be­steht. Be­ar­bei­tung und Be­wil­li­gung der An­trä­ge er­fol­gen über die In­ves­ti­ti­ons­bank Sachsen-​Anhalt. Für Sachsen-​Anhalt ste­hen 48 Mil­lio­nen Euro zur Ver­fü­gung; die An­trag­stel­lung ist bis zum 20. Ok­to­ber 2023 mög­lich.

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