Alle Unternehmen die unter einem Jahresenergieverbrauch von 500.000 kWh über alle Energieträger hinweg liegen, sind nicht mehr zur Erbringung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Betreffende Unternehmen müssen ab sofort per vereinfachter Online-Erklärung Angaben zu ausgewählten Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch und ihren Energiekosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden (sog. vereinfachtes Audit).