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Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes

Mit der seit 26.11.2019 in Kraft getretenen Novellierung des EDL-G wird für auditpflichtige Unternehmen eine Bagatellgrenze eingeführt.

Alle Unternehmen die unter einem Jahresenergieverbrauch von 500.000 kWh über alle Energieträger hinweg liegen, sind nicht mehr zur Erbringung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1 verpflichtet. Betreffende Unternehmen müssen ab sofort per vereinfachter Online-Erklärung Angaben zu ausgewählten Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch und ihren Energiekosten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden (sog. vereinfachtes Audit).