Menu
menu

Neues EU-Energielabel ab 1. März 2021

Ab dem 1. März 2021 und nach einer viermonatigen Übergangszeit gilt das neue Energielabel und macht so das Vergleichen von Haushaltsgroßgeräten wie Kühlschränken um einiges einfacher.

So muss die alte Effizienzklasseneinteilung von A+++ bis D einer neuen Einteilung weichen, die Effizienzklassen von A bis G für alle Produktgruppen vorsieht. Dabei steht "A" für besonders effiziente und "G" für wenig effiziente Geräte. Beim alten Label fiel es durch die vielen "Plus"-Kennzeichnungen schwer, die Unterschiede zwischen den Geräten zu erkennen. Darüber hinaus erweckte die häufige Einordnung in die Effizienzklassen A+++ und A++ den Anschein, dass alle verfügbaren Geräte aus energetischer Sicht eine gute Wahl wären.

Die genaue Eingruppierung in die neuen Effizienzklassen ist durch die "Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates" vom 4. Juli 2017 geregelt. In welche neue Effizienzklasse jedes Haushaltsgerät fällt, wird nicht automatisch übertragen, sondern individuell bewertet. Auch steigen die Anforderungen an die Energieeffizienz der Geräte. Je nach Geräteeigenschaft kann daher ein heutiges A+++-Gerät in der neuen Bewertung deshalb sowohl in die Energieeffizienzklasse B, als auch in der Klasse C eingeordnet werden. Als Faustregel lassen sich aktuelle Geräte der Klasse A+++ der neuen Effizienzklasse B zuordnen (A++ = C; A+ = D; usw.). Die Effizienzklasse A wurde bewusst offen gehalten, um für Effizienzsteigerungen noch Luft nach oben zu lassen.

Analog zu den alten Energielabeln informieren die neuen Etiketten darüber hinaus über weitere spezifische Geräteeigenschaften, die für Verbraucher:innen relevant sind: Beispielsweise wird bei Waschmaschinen der Wasserverbrauch pro Spülzyklus sowie das Fassungsvermögen und die Lautstärke beim Waschgang beziffert, bei Fernsehern die Bilddiagonale sowie der Stromverbrauch in kWh pro 1.000 Stunden Nutzung.

Weiterhin ist auf den neuen Energielabeln ein QR-Code enthalten, mit dem Verbraucher:innen auf weitere Geräteinformationen aus der EU-Haushaltsgerätedatenbank "EPREL" zugreifen können. Hierzu reicht in der Regel ein kurzes Scannen des QR-Codes mit der eigenen Handykamera.

Zusätzlich werden mit dem neuen Label erstmals nicht nur gerätespezifische Anforderungen an die Energieeffizienz definiert, sondern auch für bestimmte Produktgruppen Regeln hinsichtlich der Reparaturfreundlichkeit aufgestellt. So sollen

  • gängige Ersatzteile für mind. sieben bis zehn Jahre verfügbar sein, teilweise auch für Verbraucher:innen
  • Ersatzteile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne Beschädigung des Gerätes ausgetauscht werden können
  • fachlich kompetente Reparateure Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen erhalten.

Von der Umstellung des Energielabels sind derzeit Geräte der folgenden Kategorien betroffen:

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • kombinierte Waschtrockner
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Fernseher und Monitore

Für die Kategorie "Leuchtmittel" ist die Umstellung für den 1. September 2021 vorgesehen. Wäschetrockner, Staubsauger oder Backöfen sollen ab 2024, Heizungen erst ab 2026 folgen. Die zeitliche Verzögerung resultiert aus den individuell anzufertigenden Bewertungskriterien der jeweiligen Geräteklassen.