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Neue Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums veröffentlicht

Zum 1. Januar 2022 tritt eine durch das Bundesumweltministerium novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie in Kraft. Mit der neuen Richtlinie haben kommunale Akteurinnen und Akteure künftig noch mehr Möglichkeiten, den Klimaschutz vor Ort noch besser voranzubringen.

Die Neuerungen im Überblick:

  • Mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutz vor Ort: Neben den bekannten Personalstellen im Klimaschutzmanagement wird künftig weiteres Personal gefördert: Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung von Fokuskonzepten, Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert sowie Klimaschutzkoordinator*innen. Letztere können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
  • Mehr Antragsberechtigte: Künftig können auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen, von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie profitieren. Die strategischen Angebote (Beratung, Konzepte und Personal) sind zudem für alle Antragstellergruppen geöffnet.
  • Mehr passgenaue Fördermöglichkeiten: Fördermittel werden künftig für zahlreiche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Dazu gehören etwa Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Bei den investiven Maßnahmen werden ab 1. Januar beispielsweise auch die Nachrüstung bestehender Lüftungsanlagen sowie, im Abwasserbereich, die Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien bezuschusst.

Die gemäß Richtlinie einzubringenden Eigenmittelanteile sind noch bis Ende 2022 abgesenkt. Zudem profitieren finanzschwache Kommunen auch weiterhin von erhöhten Förderquoten - bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Fördermittel im Rahmen der Kommunalrichtlinie können kommunale Akteur*innen das ganze Jahr über beantragen. Die neue Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.

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