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Neue Förderungen für Elektromobilität

In der neuen Richtlinie wird unter anderem eine Förderung für die Erstellung von Elektromobilitätskonzepten sowie die Investition in E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur in Aussicht gestellt.

Bereits am 14. Dezember veröffentlichte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die neue Förderrichtlinie "Elektromobilität" mit der Zielstellung, den Markthochlauf für Elektromobilität weiter zu beschleunigen. Diese löst die zum Jahresende ausgelaufene Förderung für den Aufbau öffentlicher Ladeinfrastruktur ab.

In der neuen Richtlinie wird unter anderem eine Förderung für die Erstellung von Elektromobilitätskonzepten sowie die Investition in E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur in Aussicht gestellt. Mit dem Förderaufruf des Projektträgers Jülich fällt nun auch der offizielle Startschuss für die Antragstellung. Ab sofort können bis zum 31. März 2021 Anträge auf eine Förderung gestellt werden.

Was wird gefördert?

 ...die Anschaffung von batterie-elektrisch betriebenen Fahrzeugen und die zugehörige Ladeinfrastruktur

Wer wird gefördert?

 ...Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, Hochschulen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen, Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Wie hoch ist die Förderquote?

 ...zwischen 40% und 60% für Unternehmen und bis zu 90% für nicht gewerblich tätige Antragsteller (z.B. kommunale Daseinsvorsorge)

Für die Beantragung der Mobilitätskonzepte liegt noch kein Förderaufruf vor. Basierend auf den Festlegungen der Richtlinie wird dieser aber zeitnah folgen. Voraussichtlich wird auch hierfür ein Zuschuss von 50% für Unternehmen und 80 % für kommunale Antragsteller gewährt.

Zum Förderaufruf