Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Die Antragstellung erfolgt direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Damit ist die bisherige Kopplung an einen Kredit aus dem KfW-Programm 271 "Erneuerbare Energien Premium" nicht mehr zwingend notwendig.
- Statt leistungs- bzw. größenabhängiger Förderung werden pauschale Fördersätze je nach geplanter Umrüstung gewährt. Dies ermöglicht auf den ersten Blick eine Abschätzung der Förderhöhe, die für ein Projekt als Zuschuss zur Verfügung gestellt wird.
- Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Bonus für den Austausch von Ölheizungen und Umrüstungsprojekte bei der Sanierung gewährt. Im Idealfall ist so eine Förderung bis zu 45 % möglich. Die vollständige Übersicht über die Fördersätze finden Sie hier.
Das Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" ist weiterhin sowohl für Privatpersonen, Unternehmen als auch Kommunen nutzbar. Alle Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie hier.