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BEG – die neue Bundesförderung für effiziente Wohn- und Nichtwohngebäude

Nicht nur das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) kommt beim Bauen und Sanieren zum Tragen: Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Gebäudesektor wird die energetische Gebäudeförderung vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt.

Ziel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist, verstärkte Anreize für Investitionen in zertifizierte Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu setzen. Es wird daher in 2021 eine neue Fördersystematik für energieeffiziente Wohn- und Nichtwohngebäude etabliert. Diese führt erstmals Energieeffizienz und erneuerbare Energien unter einem Dach mit einer höheren Förderung für Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien sowie einer erleichterten Antragstellung zusammen.

Die drei BEG-Richtlinien bündeln ab 2021 die Förderprogramme für energetische Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie für energieoptimierte Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden (BEG WG bzw. BEG NWG). Ergänzt werden diese Richtlinien jeweils durch technische Mindestanforderungen.

Allgemein ist festzuhalten, dass es bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausschließlich Zuschussförderungen für Einzelmaßnahmen gibt, während bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) der Zuschuss zusammen mit einer Kreditfinanzierung der KfW gewährt wird.

Den Anfang macht das BAFA ab 1. Januar 2021: Es startet mit der Zuschussvariante für BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM). Diese löst die entsprechenden Fördertatbestände des Marktanreizprogramms "Heizen mit erneuerbaren Energien" (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz" (APEE) sowie der "Heizungsoptimierung" (HZO) ab.

Bei der KfW beginnt die neue Fördersystematik zum 1. Juli 2021, bis dahin können noch Kredite und Zuschüsse aus den bisherigen Programmlinien beantragt werden. Die Sanierung durch Einzelmaßnahmen wird hier ausschließlich über Kredite gefördert, während für Zuschüsse weiterhin das BAFA der Ansprechpartner bleibt. Für energieeffiziente Neubauten und Vollsanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind Kredite inklusive Zuschüsse möglich. Folgende Neuerungen der BEG seien hier hervorgehoben:

  • Zur Erhöhung des Einsatzes erneuerbarer Energien bei Neubau und Sanierungen werden sog. EE-Klassen (z. B. "Effizienzhaus 55 EE") eingeführt und die Förderquote angehoben.
  • Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung des BMI erhalten als sog. NH-Klassen (z.B. "Effizienzhaus 55 NH") eine erhöhte Förderung entsprechend der EE-Klassen, wobei NH- und EE-Klassen aber nicht kombinierbar sind.
  • Bei der Sanierung wird die Effizienzhausstufe EH 40 neu eingeführt und die Stufe EH 115 nicht mehr gefördert.
  • Eine erhöhte Förderung ist für die vollständige Umsetzung der Maßnahmen eines individuellen Sanierungsfahrplanes erhältlich.
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home) werden erstmals eigenständig förderfähig.
  • Sämtliche Förderangebote können mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (KfW oder BAFA) beantragt werden, inklusive Fachplanung und Baubegleitung;

Bestandsgebäude werden in allen drei Teilrichtlinien der BEG (BEG WG, BEG NWG und BEG EM) einheitlich definiert als Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Das Technologieeinführungsprogramm "Zuschuss Brennstoffzelle" (KfW 433) wird weiterhin als eigenständige Förderung neben der BEG bestehen bleiben.

Weiterführende links:

Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): "Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): "Neue Energie für das neue Jahr! BAFA startet Januar 2021 mit Umsetzung der BEG Einzelmaßnahmen"

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): "Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung"