Am 1. November 2020 tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Dieses führt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammen. In dem GEG werden die energetischen Anforderungen an Neubauten und an Bestandsgebäude sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung geregelt.
Doch welche relevanten Neuerungen bringt das Gesetz mit sich? Wie stark werden kommunale Bau- und Sanierungsprojekte beeinflusst? Und werden mit dem GEG die gesetzlichen Klimaziele erreicht? Diesen und weiteren Fragen widmete sich das 12. Landesnetzwerktreffen "Energie & Kommune" der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in der vergangenen Woche in Wernigerode.
Die mehr als 80 teilnehmenden Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, der Landesverwaltung, den kommunalen Unternehmen sowie aus Politik und Wissenschaft zeigen, dass das Thema auf großes Interesse stößt. Umweltstaatssekretär Klaus Rehda, der die Veranstaltung gemeinsam mit Wernigerodes Oberbürgermeister Peter Gaffert und Thomas Pietsch, Referent des Verbands Kommunaler Unternehmen Sachsen-Anhalt (VKU), eröffnete, lobte die Bemühungen, bestehende Gesetze zusammenzuführen und zu vereinfachen. Da er weiterhin Handlungsspielräume auf Landesebene sieht, bekräftigt er, dass das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt derzeit an den Umsetzungsempfehlungen arbeite und bestehende Richtlinien an die neuen Standards anpasse.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz wurden die energetischen Anforderungen an die Sanierung von Bestandsbauten sowie an Neubauten zwar nicht weiter verschärft, dennoch bringt es einige Neuerungen mit sich. Diese führte Referentin Silvia Westermann von der ITG Energieinstitut GmbH aus. So beinhaltet das neue GEG unter anderem eine strengere Sorgfaltspflicht bei der Ausstellung von Energieausweisen, die Einführung eines Niedrigstenergiegebäudestandards, die Festlegung neuer Primärenergiefaktoren, die Einführung einer Innovationsklausel, um technologieoffene Ansätze bei der energetischen Sanierung zu ermöglichen, sowie ein Verbot von neuen reinen Ölheizungen ab 2026.
Im Anschluss an den Fachvortrag berichteten der VKU Sachsen-Anhalt aus Sicht eines Energiedienstleisters und die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt in Hinblick auf die GEG-Nachweisführung. Der Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft Haldensleben Dr. Naumann stellte neben seiner Sicht aus der Perspektive der Wohnungswirtschaft noch ein innovatives Modelprojekt vor, welches sich mit der warmmietenneutralen Sanierung befasst. Mit dem Sanierungskonzept "Energiesprong" sollen dabei neben der Realisierung der energetischen Standards die Kosten und der Zeitaufwand für die energetische Sanierung reduziert werden. Dadurch sei eine sozialverträgliche Steigerung der Sanierungsquote möglich.
Ob mit dem Gebäudeenergiegesetz auch die gesetzten Klimaziele erreicht werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig bestimmbar. Klarheit wird die erste turnusmäßige Überprüfung der GEG-Umsetzung im Jahr 2023 bringen. Peter Steinfurth, Leiter des Fachbereichs Öffentlicher Sektor bei der LENA, betonte: "Das Klima verhandelt nicht mit uns. Wir dürfen keine Zeit verlieren und müssen jetzt unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um den Klimawandel zu bremsen."