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Neuer Service: Landesenergieagentur unterstützt Kommunen bei der Beantragung des Klimaschutzmanagements

Mit der Novellierung der "Kommunalrichtlinie" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), die ab 2022 in Kraft tritt, wurden neue Förderschwerpunkte zur Richtlinie hinzugefügt sowie die Förderquoten angepasst. Auch die Möglichkeit für finanzschwache Kommunen oder Revierkommunen, eine 100 %-Förderung für die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts und die Einstellung eines Klimaschutzmanagers zu erhalten, wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Übersicht aller Förderschwerpunkte und die dazugehörigen Förderquoten finden Sie hier.

Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) bietet Kommunen eine kostenfreie Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln aus der Kommunalrichtlinie an. Diese umfasst die Vermittlung der wichtigsten Inhalte zum Vorhaben, die Zusammenstellung der Antragsunterlagen sowie die Bereitstellung von Kostenkalkulationen und Dokumenten, wie Beschlussvorlagen und Stellenbeschreibungen für den Klimaschutzmanager. Damit übernimmt die LENA einen Großteil des Arbeitsaufwands und bringt die eigenen Erfahrungen aus bisher begleiteten Projekten ein, welche zum Beispiel für die Kostenabschätzung unerlässlich sind. Mehr als als 20 Kommunen in Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2021 die Chance dieses Unterstützungsangebots der LENA genutzt und konnten erfolgreich ihre Anträge stellen.

Der Prozess der Antragserstellung dauert gewöhnlich 1 bis 2 Monate. Für weitere Informationen und Details zum Antragsservice wenden Sie sich an Hannes Rapp (Tel.: 0391 5067 4038; E-Mail: rapp(at)lena-lsa.de). Die Unterstützungsleistung erfolgt völlig kostenfrei. Gern informiert die LENA auch zu weiteren Förderprogrammen über die Kommunalrichtlinie hinaus.