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Hinweise zu finanziellen Unterstützungangeboten

Viele der Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung finanzieren sich selbst durch die entstehenden Einsparungen oder sind sogar ohne nennenswerte Kosten zu etablieren. Gerade bei den größeren Investitionen können Projekte jedoch an die Grenze der Liquidität stoßen. Besonders in Folgejahren kann es zu Kürzungen des Energieverbrauchsbudgets kommen, sodass der Kommune aufgrund ihrer eigenen Einsparungen geringere Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Einsparungen stehen dann nicht mehr für neue Investitionen zur Verfügung.

Dies sollte unbedingt frühzeitig vermieden werden, zum Beispiel durch den Beschluss eines pauschalen Energieeffizienzbudgets, einem verwaltungsinternen Contracting ("Intracting") oder einem aus anteiligen Einsparungen gespeisten Einsparfonds.

Zusätzlich bestehen meist die Möglichkeiten von öffentlichen Förderungen und externem Energiespar-Contracting.

Zuschüsse

Das kommunale Energiemanagement (KEM) ist ein Teil der kommunalen Klimaschutzaktivitäten. Es kann ein guter Einstiegspunkt in diese Thematik sein. Um dabei die knappen Eigenmittel effizient einsetzen zu können, lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten im Blick zu behalten.

Gegenwärtig ist die Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld - die "Kommunalrichtlinie" - besonders interessant. Sie bietet eine Vielzahl von strategischen und investiven Zuschüssen in den unterschiedlichen kommunalen Handlungsfeldern.

Seit dem 1. Januar 2022 wird die Einführung eines Kommunalen Energiemanagements inklusive einer Personalstelle für die Umsetzung und der für die Datenerfassung benötigten Messtechnik über die Kommunalrichtlinie gefördert. Dabei können Kommunen einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent erhalten.

Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt bietet Kommunen eine kostenfreie Unterstützung bei der Antragstellung an. 

Zur vollständigen Übersicht der Förderschwerpunkte und -quoten der Kommunalrichtlinie gelangen Sie hier.

Contracting

Bei der Finanzierung eines Projekts kann die Nutzung des Contracting eine Möglichkeit sein, um Investitionen realisieren zu können. Beim Contracting wird ein Dienstleister beauftragt, sowohl die Investitionen in moderne Anlagentechnik als auch deren Betrieb für einen festgelegten Zeitraum zu übernehmen. Der Dienstleister erhält dafür eine regelmäßige Vergütung, die eine bessere Kosten- und Risikokontrolle des Projekts zulässt. Bei einem reinen Energieeinsparcontracting, in dem ein hoher Kostenbetrag durch die Umrüstung eingespart wird, kann diese Vergütung aus den garantierten Einsparungen gedeckt werden. In diesem Fall fallen bilanziell keine Kosten bei der Kommune an.

Weiterführende Informationen zum Contracting bietet das Kompetenzzentrum Contracting der Deutschen Energieagentur

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